Was ist das Zeitkonto?

Das Zeitkonto bietet die Möglichkeit geleistete „Überstunden“ später zu konsumieren. Man kann sich diese Stunden entweder auszahlen lassen (was jederzeit möglich ist) oder sie als Verringerung der Lehrverpflichtung verwenden. Bei der Verringerung der Lehrverpflichtung ist allerdings zu beachten, dass dies erst ab dem vollendeten 50. Lebensjahr möglich ist. Ebenfalls beachtenswert, die Auszahlung der Stunden erfolgt nach dem Prinzip ganz oder gar nicht. Man kann sich diese also nicht teilweise auszahlen lassen. Von Vorteil aber ist eine möglichst späte Auszahlung, da bei der Auszahlung die aktuelle Gehaltseinstufung herangezogen wird, und nicht die Einstufung zum Zeitpunkt der Ansparung.

Die Verringerung der Lehrverpflichtung muss mindestens 50% einer vollen Lehrverpflichtung umfassen. Ein Jahr wird mit 360 Tagen betrachtet, pro Monat 30 Tage. Jeder Tag braucht 2 Stunden am Zeitkonto. Somit ergibt sich für eine ganzjährige, 100%-ige Freistellung ein Bedarf von 720 Stunden am Zeitkonto. Eine Verringerung der Lehrverpflichtung für weniger als ein Jahr ist nur in dem Schuljahr möglich, in dem der Lehrer in den Ruhestand versetzt wird oder übertritt.

Der Antrag für eine Verringerung der Lehrverpflichtung im darauffolgenden Schuljahr ist bist spätestens 1. März einzubringen.

Die Erklärung über Inanspruchnahme des Zeitkontos muss jedes Schuljahr bis spätestens 30. September per Formular L-2h (https://www.bildung-ooe.gv.at/service/Formulare/fuer-Schulleitungen/Dienstrecht-f-r-Landeslehrpersonen-APS.html) am Dienstweg bekannt gegeben werden. Ebenso kann man angeben wie viel Prozent der erbrachten Mehrdienstleistungen dem Zeitkonto zugeführt werden sollen.

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