Krankenstand/Krankmeldung/Krankengeld

  • Abwesenheit ehest in der Schule melden
  • Krankmeldung vom Arzt ab dem 4. Tag verpflichtend, die Direktion kann eine solche schon am ersten Tag verlangen.
  • Dauert der Krankenstand länger bzw. ist vorher (z.b. nach einem Unfall) schon abzusehen dass der Krankenstand länger als 14 Tage dauert, bitte dies der Direktion melden, die KollegInnen bekommen die Supplierstunden dann sofort bezahlt.

Bei Langzeitkrankenständen unterscheidet man zwischen Beamten (pragmatisierte) und Nicht-Beamten:

Beamte:

  1. Bei Beamten werden die Bezüge ab dem 182. Tag des Krankenstands um 20% gekürzt. Es besteht die Möglichkeit auf Versetzung in den Ruhestand, entweder auf Antrag oder von Amts wegen.
  2. Weiters gibt es die Möglichkeit für maximal 2 Jahre die Lehrverpflichtung auf 50% zu senken bei 75%igem Bezug.
  3. Ebenso können Beamte vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen bei einer Verwaltungsdienststelle eingesetzt werden.

Nicht-Beamte:

  1. Bis 5 Dienstjahre 42 Tage volle Bezüge
  2. Bis 10 Dienstjahre 91 Tage volle Bezüge
  3. Über 10 Dienstjahre 182 Tage volle Bezüge
  4. Jeweils danach gibt es für dieselbe Zeitdauer einen halben Monatsbezug plus halbes Krankengeld.
  5. Danach volles Krankengeld welches unter Umständen bei der zuständigen Sozialversicherung zu beantragen ist.
  6. Dauert der Krankenstand länger als 1 Jahr, werden Vertragsbedienstete (Nicht-Beamte) von der BD gekündigt. Dies muss 3 Monate vorher angekündigt werden!

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