Jubiläumsstichtag, Jubiläumszuwendung

Auch im Lehrberuf steht uns LehrerInnen eine Jubiläumszuwendung zu. Eine Belohnung für treue Dienste. Gerechnet ab dem sogenannten Jubiläumsstichtag nach 25 Jahren gibt es einen doppelten Monatsbezug (Monatsgehalt plus Zulagen ohne Sonderzahlungen) zum 1.1. oder 1.7. NACH dem Jubiläumsstichtag.

Nach 40 Jahren gibt es 4 Monatsbezüge. Die Höhe ist unabhängig vom Grad der Anstellung und richtet sich nach der jeweiligen Gehaltsstufe im Monat des Dienstjubiläums.

Wer vor Ablauf von 40 Dienstjahren per Regelpension aus dem Dienst ausscheidet, hat auch nach Ablauf von 35 Dienstjahren schon Anspruch auf die „große Jubiläumszulage“. Die Höhe wird aliquot berechnet.

40 Dienstjahre = 400%

37 Dienstjahre = 370%

Ihren Jubiläumsstichtag finden sie im Serviceportal -> Stammdatenauswertung -> Laufbahndaten

Die Auszahlung erfolgt automatisch und bedarf keines Antrags.

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